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Gutachten

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08In der Abteilung Gutachten der Gesellschaft werden im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften angeforderte psychologische Gutachten erstellt.

  • Familienrechtsgutachten
    • Sorgerechtsgutachten
    • Gutachten zu Umgangs- und Besuchsrecht
    • Gutachten zu Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Strafrechtsgutachten


Familienrechtsgutachten


Fragen des Sorgerechts, des Umgangs- bzw. Besuchsrechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht eines oder beider Elternteile, für das persönliche Wohl des Kindes zu sorgen, die wichtigen Angelegenheiten im Leben des Kindes zu entscheiden und sein Vermögen zu verwalten.
In der Regel üben beide (auch nicht verheiratete) Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht aus. Über den Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht muss das Amtsgericht entscheiden.
Ein Gerichtsentscheid ist notwendig, wenn Eltern das Sorgerecht entzogen und z.B. auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen werden soll (Vormundschaftsrecht).

Umgangs- und Besuchsrecht

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, sowie das Kind selbst haben Umgangs- bzw. Besuchsrecht. Auch Geschwistern und Großeltern steht ein solches Besuchsrecht zu.
Können sich Eltern über diesen Umgang nicht verständigen, müssen oft Gerichte entscheiden, die sich ggf. für ihre Entscheidungsfindung über Umfang und Häufigkeit der Besuche ein psychologisches Gutachten einholen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dies liegt in der Regel bei den Eltern. Trennen sich Eltern, regeln sie auch gemeinsam den Aufenthalt des Kindes, das heißt sie legen den Ort fest, an dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Ggf. kann ein Kind seinen Lebensmittelpunkt auch an verschiedenen Orten, z.B. bei beiden Elternteilen, haben.

Gerichte werden tätig z.B. auf Antrag eines Elternteils oder des Jugendamtes, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zwischen den Eltern strittig ist oder das Jugendamt einen anderen Ort, z.B. Pflegeeltern oder Heim, für den Aufenthalt des Kindes für notwendig hält, um das Kindeswohl zu schützen.

Strafrechtsgutachten

Begutachtet werden Schuldfähigkeit oder Rückfallprognose, z.B. Gutachten im Rahmen des Sexualstrafrechts.

Bei psychologischen Gutachten im Bereich des Strafrechts geht es vor allem um die Frage von Schuldunfähigkeit bzw. verminderter Schuldfähigkeit wegen seelischer/psychischer Störungen. Dies betrifft den Zeitpunkt der Tat, zu dem der/die Betroffene ggf. unfähig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Forensische Gutachten im Bereich des Sexualstrafrechts beziehen sich auf Taten im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen oder sexuellem Antrieb.

Ihre Anfragen nach Gutachten können Sie per E-Mail, per Fax oder schriftlich an uns richten.